Maskenpflicht und weitere Corona Massnahmen beim JNW

Am letzten Freitag hat der Kanton St. Gallen die Corona Massnahmen verschärft, am Sonntag folgte der Bundesrat. Diese Massnahmen betreffen auch die Angebote des Jugendnetzwerks SDM.

Seit dem 19. Oktober gelten bei allen unseren Aktivitäten zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen:

Wie alle öffentlichen Betriebe hat auch das Jugendnetzwerk SDM seit Juni 2020 ein Detail-Schutzkonzept. Dieses wurde mit den neuen Massnahmen vom 29. Oktober, auf Version 5 aktualisiert.

Generelle Maskenpflicht

Schweizweit gilt eine Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, dies betrifft auch die Jugendtreffpunkte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Da unsere Treffpunkte altersdurchmischt besucht werden, gilt die Maskenpflicht für alle Besucher*innen, unabhängig von ihrem Alter.

Besucher*innen bringen ihre Maske bitte selber mit.

Konsumation nur im Sitzen

An unseren Theken werden weiterhin Getränke und Esswaren verkauft. Diese müssen zwingend an den dafür vorgesehenen Sitzplätzen konsumiert werden. Dabei darf die Maske abgenommen werden. Die Sitzplätze sind so im Raum angeordnet, dass der Abstand von mindestens 1.5 Metern eingehalten wird. Wir wünschen trotz allem „en Guete“ und „Proscht“.

Tanzverbot

Der Kanton St. Gallen hat am 17. Oktober ein Tanzverbot in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben verboten. Beliebte „Partys“ sind in ihrer ursprünglichen Form aktuell nicht möglich. Bisher mussten wenige Veranstaltungen abgesagt werden, wir erarbeiten mit den Jugendlichen Alternativen.

(Artikelbild: von Adam Nieścioruk auf Unsplash)