Grosse Hilfe bei kleinen Arbeiten

Die Jugendjobbörse vom Jugendnetzwerk ist auf der Suche nach neuen Sackgeldjobs, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Mittelrheintal zuverlässig ausgeführt werden.

Mit der Jugendjobbörse des Jugendnetzwerks SDM können Privatpersonen, aber auch Firmen Sackgeldjobs für Jugendliche ab 13 Jahren zur Verfügung stellen. Das Jugendnetzwerk SDM vermittelt dabei motivierte Jugendliche für die angebotenen Arbeiten. Neben dem Aufbessern vom Sackgeld dient die Jugendjobbörse in erster Linie als Lern- und Übungsfeld für Jugendliche. Die Einblicke ermöglichen jungen Leuten Kompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenzen weiter zu entwickeln und praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Jugendarbeitenden vom Jugendnetzwerk sind zugleich Ansprechpersonen für die Jugendlichen.

Sackgeldjobs einreichen

Wenn kleine, leichte Arbeiten zu erledigen sind steht Ihnen die Jugendjobbörse telefonisch und per Email zur Verfügung unter 071 727 13 15 oder unter roman.ruessmann@s-d-m.ch.

Besondere Vorschriften berücksichtigen

Bei allen Abklärungen rund um die Sackgeldjobs berücksichtigt die Jugendjobbörse besondere Vorschriften. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten diese besonderen Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Von den Sonderschutzvorschriften nach Arbeitsgesetz werden Jugendliche erfasst, die in der Lehre sind, aber auch Jugendliche, die ausserhalb einer Lehre beschäftigt werden wie bei Ferienjobs, Schnupperlehren oder bei der Aufbesserung des Sackgeldes in der Freizeit. Ab dem 13. Altersjahr dürfen Jugendliche leichte Arbeiten ausführen. Damit sind zum Beispiel kleine Erledigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren gemeint. Die leichten Arbeiten dürfen jedoch keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. Während der Schulzeit darf eine leichte Arbeit höchstens drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche dauern. Während den Schulferien ist die Beschäftigung für Jugendliche zwischen 13 bis 14 Jahren während der halben Dauer der Ferien und an höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche – jeweils zwischen 6 und 18 Uhr – zugelassen. Für Jugendliche ab 15 Jahren gelten andere Vorschriften. So dürfen unter anderem Jugendliche im Alter von 15 Jahren maximal bis 20 Uhr arbeiten, ab 16 Jahren maximal bis 22 Uhr.