Hier finden Sie alle Merkblätter, Vorlagen und Infos zur Jugendjob-Börse JNW.
Allgemeines
Merkblatt Jugendjob-Börse allgemein
Merkblatt Jugendjob-Börse Babysitting
Anmeldungen für Jugendliche
Einverständniserklärung für Jugendliche als PDF
Einverständniserklärung für Jugendliche zum Ausfüllen
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Welche Jugendlichen dürfen sich anmelden?
Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 bis 20 Jahren aus den Gemeinden, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Widnau und Au/Heerbrugg dürfen sich bei der Jugendjob-Börse anmelden.
Was bedeutet „leichte Arbeiten“?
Leichte Arbeiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung von Jugendlichen. Der Schulbesuch und die Schulleistung werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Was sind Beispiele für „gute“ Jugendjobs?
Für Jugendjobs geeignet sind beispielsweise Aufträge für Babysitting, Rasenmähen, Haustierpflege, Einkaufshilfen, Reinigungsarbeiten, Umzugs- und Transporthilfen, Einrichten von technischen Geräten oder Nachhilfe.
Bei Unsicherheiten hilft Ihnen die Projektleitung gerne weiter.
Welche Arbeitszeiten gelten für Jugendliche?
Schulpflichtige ab 13 Jahren dürfen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr arbeiten. Während der Schulzeit sind 3h/Tag und 9h/Woche erlaubt. In den Schulferien sind 8h/Tag und 40h/Woche zulässig, aber nur während maximal der Hälfte der Schulferien.
Schulentlassene ab 15 Jahren dürfen bis 20:00 Uhr und ab 16 Jahren bis 22:00 Uhr arbeiten. Zulässig sind 9h/Tag und 45h/Woche. Zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhezeit von mindestens 12h liegen.
Wie viel verdienen Jugendliche mit einem Sackgeldjob?
Bei Aufträgen richtet sich der Lohn nach dem Alter der Jugendlichen:
13 – 15 Jahre = Fr. 15.-/h
16 – 18 Jahre = Fr. 18.-/h
19 – 20 Jahre = Fr. 20.-/h
Bei einmaligen Jugendjobs wird immer mindestens 1 Stunde für den Einsatz bezahlt.
Bei wiederkehrenden Kleinstjobs bis 15 Minuten wird ab 2 Einsätzen mindestens 30 Minuten pro Einsatz bezahlt.
Wie lange dauert es, bis ein Job vermittelt werden kann?
Die Vermittlungsdauer beträgt 3 bis 5 Arbeitstage.
Kostet die Vermittlung etwas?
Die Vermittlung ist sowohl für Jugendliche als auch die Auftraggebenden kostenlos.
Wo dürfen Jugendliche der Jugendjob-Börse JNW arbeiten?
Wir vermitteln nur Aufträge deren Arbeits- und Einsatzort in einer der folgenden Gemeinden liegt:
- Au/Heerbrugg
- Balgach
- Berneck
- Diepoldsau
- Widnau
Einsätze im Ausland sind aus Versicherungsgründen nicht möglich.
Wie ist die Unfallversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen bei Privatpersonen geregelt?
In Privathaushalten tätige Jugendliche sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Sie sind aber von der Prämienpflicht befreit, wenn sie pro Arbeitgeber nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen (bis zur Vollendung des 25. Altersjahres).
Falls sich während eines Sackgeldjobs ein Unfall ereignet, erbringt die Ersatzkasse UVG die Leistungen und die Arbeitgebenden schulden nachträglich Ersatzprämien gemäss Artikel 95 UVG höchstens für fünf Jahre.
Ist der Verdienst höher als 750 Franken pro Jahr, schliesst der Arbeitgebende eine Versicherung für Hausangestellte ab: AHV Merkblatt Hausdienstarbeit – Seite 6 – 7.
Auftraggebende haben während der ganzen Arbeitszeit eine Ausbildungs-, Anleitungs- und Überwachungspflicht.
Wie ist die Haftpflichtversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen bei Privatpersonen geregelt?
In Privathaushalten tätige Jugendliche der Jugendjob-Börse sind über ihre eigene Familienhaftpflicht versichert.
Wie ist die Unfallversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen in Unternehmen geregelt?
Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch berufsunfallversichert. Dies gilt auch für Jugendliche.
Der Arbeitgebende muss für seine Arbeitnehmenden eine entsprechende Unfallversicherung abschliessen. Bei Einsätzen in Firmen gilt die Betriebsunfallversicherung. Arbeitgebende haben eine Meldepflicht.
Wie ist die Haftpflichtversicherung bei Einsätzen von Jugendlichen in Unternehmen geregelt?
Bei Einsätzen in Firmen gelten die Bestimmungen der Betriebshaftpflichtversicherung der Firma.
Arbeitgebende haben während der ganzen Arbeitszeit eine Ausbildungs-, Anleitungs- und Überwachungspflicht.